Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. 
Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortwährenden Leistungen erstattet. Als beruflich Selbstständige erhalten Sie eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.  

Falls Sie Sich direkt online für eine Stelle als Helfer bewerben möchten, können Sie dies über info@thw-schwelm.de tun.