Heute haben insgesamt acht Helfer erfolgreich die 24-stündige Bereichsausbildung für Kraftfahrer Teil 1 abgeschlossen. Dies berechtigt sie zum Führen von Kleinfahrzeugen im Einsatzfalle.
Begonnen wurde die Ausbildung mit einem theoretischen Teil. Hierin wurden den Helfern grundlegende Dinge wie allgemeine Fahrzeugtechnik, Rechte und Pflichten beim Fahren von Bundesfahrzeugen, Fahrzeug Instandhaltung, Unfallverhütungsvorschriften und die Dienstvorschrift Kraftfahrwesen im THW vermittelt. Besonderes Augenmerk wurden auf die §§35 und 38 der StVO gelegt. Diese Paragraphen regeln den Einsatz von Sonder- und Wegerechten im Strassenverkehr. Hierbei wurde detailliert auf die speziellen Risiken bei sogenannten Einsatzfahrten eingegangen.
Der zweite Teil der Ausbildung beinhaltete Fahr- und Geschicklichkeitsübungen auf dem Gelände des Ortsverbandes. Hierbei sollte ein Gefühl für die Einsatzfahrzeuge, die für die meisten eine im Alltag unübliche Größe besitzen, vermittelt werden. Neben einer Gefahrenbremsung fanden diverse Rangierübungen statt. Bei diesen Rangierübungen wurden den angehenden Kraftfahrern das Führen der Fahrzeuge erschwert. Beispielsweise musste mit eingeklappten Spiegeln rangiert werden wobei ein zweiter und ggf. dritter Kamerad den Fahrer eingewiesen hat. Die Inhaber eines Anhängerführerscheins mussten zusätzliche Rangierübungen mit einem Zugfahrzeug samt Anhänger absolvieren.
Abgeschlossen wurde die Kraftfahrerausbildung durch eine praktische Übungsfahrt. Hierbei beurteilten die Bereichsausbilder ob die neuen Kraftfahrer die Fahrzeuge sicher führen können.