Der Helferverein Schwelm e.V.

Viele Menschen wollen helfen, können aber aus verschiedenen Gründen nicht in den aktiven THW-Dienst eintreten. Aber auch diese Menschen können das THW unterstützen. Eine einfache aber sehr Wirkungsvolle Möglichkeit ist der Eintritt in die Helfervereinigung des jeweiligen Ortsverbandes.

Auch wenn der THW-Ortsverband Schwelm als Bestandteil einer Bundesanstalt in erster Linie durch öffentliche Kassen (Bundeshaushalt) grundlegend finanziert wird, so machen sich leider auch bei der einzigen zu 98% ehrenamtlich getragenen Behörde der Bundesrepublik Deutschland die Auswirkungen der knappen Kassen der öffentlichen Hand bemerkbar.

Zahlreiche Gerätschaften und Fahrzeuge können daher nur sehr schleppend durch den Bund beschafft werden, an mehreren Stellen zwingt die Haushaltslage auch zu teilweise weitreichenden Einschränkungen des Dienstbetriebes.

An dieser Stelle setzen die Förder- bzw. Helfervereinigungen der THW-Ortsverbände an, so auch beim THW-Ortsverband Schwelm durch den Helferverein Schwelm e.V.

Der Helferverein Schwelm e.V. ist ein gemeinnütziger, ehrenamtlicher Verein, der im Vereinsregister des Amtsgerichtes Schwelm eingetragen ist, in dem sich die Helferinnen und Helfer sowie die Förderer des THW Schwelm zusammengeschlossen haben. Der satzungsmäßige Auftrag ist die Unterstützung des THW-Ortsverbandes im Bereich der "Rettung aus Lebensgefahr" (also Beschaffung und Unterhaltung von Ausstattung sowie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes) und "Kameradschaftspflege" sowie der "Jugendpflege" (u.a. durch Unterstützung von Zeltlagern und Wettkämpfen sowie weiterer Ausflüge) durch Unterstützung der THW-Jugend Schwelm . 

Die Gemeinnützigkeit des Vereins wurde vom Finanzamt Schwelm bereits am 18.05.1987 anerkannt, so dass finanzielle und materielle Spenden durch eine ordentliche Spendenbescheinigung bestätigt werden können.

JEDE Bürgerin und JEDER Bürger kann Mitglied der THW-Helfervereinigung Schwelm  e.V. werden.

Eine aktive Beteiligung als Helfer im THW Schwelm ist für die Mitgliedschaft in der Helfervereinigung nicht notwendig. Über den jährlichen Mitgliedsbeitrag wird auch eine umfangreiche Zusatzversicherung für die aktiven Helferinnen und Helfer finanziert, die im Falle des Falles zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen nach Sozialgesetzbuch VII in Anspruch genommen werden kann. Satzung und/oder Aufnahmeantrag können beim geschäftsführenden Vorstand der Helfervereinigung jederzeit angefordert werden.

Wenn Sie nicht dem "Verein" THW-Helfervereinigung beitreten wollen, uns jedoch einmalig unterstützen möchten, ist dies natürlich auch mit einer einmaligen Spende möglich.

Kontaktaufnahme telefonisch oder per Mail an: helferverein@thw-schwelm.de